Freistaat Thüringen
Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis, eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung vorlegen kann, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist.
https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/thueringen-setzt-vorgaben-der-bundesnotbremse-in-landesverordnung-um
Ein Antrag auf einen Covid-19-Genesenenbescheid können Sie hier auch online stellen:
Online-Dienst: Antrag auf einen Covid-19-Genesenenbescheid
Weitere nützliche Informationen s. Dateianlage unten.