Online-Dienst: Antrag auf einen Covid-19-Genesenenbescheid

Freistaat Thüringen

Als genesen gilt, wer einen positiven PCR-Nachweis, eine ärztliche oder behördliche Bescheinigung vorlegen kann, die nicht jünger als 28 Tage und nicht älter als sechs Monate ist.

https://www.tmasgff.de/medienservice/artikel/thueringen-setzt-vorgaben-der-bundesnotbremse-in-landesverordnung-um

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